AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der A*LED GmbH

§ 1 Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden "AGB"). Sie gelten daher ohne ausdrückliche Vereinbarungen für den weiteren Verlauf der Geschäftsbeziehungen und müssen insbesondere nicht nochmals für weitere Bestellungen ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen geschäftlicher Kunden (Unternehmen) unter Hinweis auf deren Geschäfts-  bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Kunden und uns zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in Textform (gemäß § 126 b BGB, nämlich schriftlich, per Brief oder per E-Mail) niederzulegen.

Unsere Verkaufsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern gemäß § 310 Abs. 3 BGB als auch gegenüber Unternehmern gemäß § 310 Abs. 1 BGB

 

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit Zugang unserer Auftragsbestätigung in Textform (gemäߧ 126 b BGB, nämlich schriftlich, per Post oder per E-Mail) zustande. Die von den Kunden erteilte n Aufträge sind für eine Frist von zwei Wochen nach Zugang bei uns bindend und können von uns innerhalb dieser Frist angenommen werden. Für die Einhaltung dieser Annahmefrist ist der Zugang der Annahme beim Kunden erforderlich.

2. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt der in Textform gemäß Abs. 1übermittelten Auftragsbestätigung hinausgehen. Bindend werden die genannten Nebenabreden oder mündliche Zusicherungen nur, wenn diese von A*LED innerhalb von zwei Wochen schriftlich (per Post oder per E-Mail) bestätigt werden.

3. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass aufgrund von permanenter QM-Aktivitäten es vorkommen kann, dass das Design oder die Spezifikationen der angebotenen Artikel sich leicht von den angebotenen Artikeln unterscheiden kann. In diesem Fall werden wir den Kunden unverzüglich unterrichten und den entsprechenden Artikel durch den neuen (gleichwertigen/bzw. verbesserten) ersetzen. Eine evtl. notwendige Preisänderung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden. Solange der Kunde einer Änderung nicht zustimmt, ruhen unsere Leistungspflichten und verlängern sich ggf. vereinbarte Lieferfristen.

4. Die Ihnen beim Angebot beigefügte "Wirtschaftlichkeitsberechnung" dient einer Abschätzung der Wirtschaftlichkeit aufgrund der Stromersparnis, die sich durch die Umrüstung Ihrer Beleuchtung auf unsere LED-Produkte ergibt. Jegliche Berechnung steht unter dem Vorbehalt, dass die von Ihnen angegebenen Brenndauern und Stromkosten stimmen und diese sich über die ausgewiesenen Jahre nicht verändern. Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass die angenommenen tatsächlichen Verbräuche des "Altbestandes" auf Standartwerte basieren und je nach Version/Hersteller leicht abweichen können. Die angenommenen tatsächlichen Verbräuche, sowie die Kostenannahme für die Anschaffungskosten der bestehenden Beleuchtung können auf Nachfrage dem Kunden zu Verfügung gestellt werden.

5. Lichtplanungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, soweit sie in der technischen Produktbeschreibung (Datenblatt) oder in den Angebotsunterlagen enthalten sind.

6. An Abbildungen, Lichtplanungen, Angebotsunterlagen und sonstigen Unterlagen - auch in elektronischer Form - behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt insbesondere für solche Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrückliehen schriftlichen Zustimmung.

 

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

Preise und Zahlungsbedingungen ergeben sich jeweils aus unseren Angeboten bzw. unseren Auftragsbestätigungen.

Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen, eintreten, jedoch nur für Leistungen, die später als 4 Monate nach einer entsprechenden Bestellung geliefert oder erbracht werden sollen, wenn eine Lieferung aus Kundengründen vorher nicht möglich war. Preiserhöhungen werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.

3.  Der Abzug von Skonto ist kein Standard. Dieser bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung, solange er kein ausdrücklicher Vertragsbestand ist.

4. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend des Zahlungsverzugs.

5. Wir sind berechtigt, trotzanders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Wir werden den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

6. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

7. Eine Warenfakturierung ist unabhängig von erbrachten Dienstleistungen möglich.

 

§ 4 Liefer-und Leistungszeit

1. Liefertermine oder -fristen, sind nur verbindlich, wenn sie von uns in Textform (gemäߧ 126 b BGB, nämlich schriftlich, per Post oder per E-Mail) bestätigt werden. Für den Fall, dass nach diesen Bestimmungen ein fester Liefertermin vereinbart wurde, kommen wir erst nach Ablauf einer Frist von vier (4) Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin in Verzug, und kann der Kunde erst bei einer Nichteinhaltung dieser vierwöchigen Frist Rechte wegen verzögerter Lieferung geltend machen. § 2 Abs. 4 bleibt unberührt.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen. Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

4. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs­ oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies jedoch der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

5. Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware (Rechnungsendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.

6. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware (Rechnungsendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

7. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

 

§ 9 Design-/ Spezifikationsänderungen

Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit Design/-Spezifikationsänderungen vorzunehmen, soweit diese nicht zu einer Verschlechterung der Leistung der Ware führt; wir sind jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.

 

§ 10 Geheimhaltung

Wir verpflichten uns, ausdrücklich als vertraulich bezeichnete Angaben und Unterlagen des Kunden vertraulich zu behandeln und nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen. Die Befugnis zur Weitergabe solcher Angaben und Unterlagen zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften oderbehördlicher Anordnungen bleibt hiervon unberührt.

 

§ 11 Rücktritts-/Kündigungsrecht

1. Wir haben das Recht, ganz oderteilweise vom Vertrag zurückzutreten, wenn
- die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird,
- uns bekannt wird, dass der Kunde bei Vertragsabschluss als kreditunwürdig eingestuft wurde, oder
- der Kunde seinen Geschäftsbetrieb einstellt.

2. Bei Dauerlieferverhältnissen tritt an die Stelle des Rücktrittsrechts das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung.

 

§ 12 Sonstiges

1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

2. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist unser Geschäftssitz ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der A*LED GmbH

Stand Juni 2016

Kontaktieren Sie uns:

A*LED GmbH
Mainzer Str. 116
65189 Wiesbaden


Telefon:  +49 611 7949828-0
Telefax:  +49 611 7949828-2


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